
Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist vielen ein Dorn im Auge. In einer Abstimmung im Europäischen Parlament am Dienstag ging es nun darum, ob die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union diesen Anbau in ihren Ländern einschränken oder verbieten dürfen. Die SPD-Europaabgeordnete Barbara Weiler zeigte sich über das Ergebnis erfreut, denn das Parlament entschied, den Staaten die Möglichkeit zu Restriktionen einzuräumen. Wir haben uns gegen konservative und liberale Stimmen durchgesetzt und den EU-Ländern große Freiheiten bei der Reglementierung eingeräumt, so die nordhessische Sozialdemokratin zufrieden. Die Mitgliedsstaaten können zukünftig entsprechende Limitierungen sowohl mit Umweltschutzgründen, als auch mit fehlenden Daten und sozioökonomischen Aspekte begründen.
Ein Umweltschutzgrund wäre etwa die Erhaltung der lokalen biologischen Vielfalt. Schließlich ist es weitgehend unerforscht, welche Langzeitwirkungen gentechnisch veränderte Organismen auf das Ökosystem haben können, erläutert die nordhessische Verbraucherschutzexpertin Barbara Weiler an
einem Beispiel. Auch aufgrund bereits bestehender Einschränkungen sind bisher lediglich zwei gentechnisch veränderte Anbaupflanzen in der EU zur Verwendung zugelassen. Diese werden nur von wenigen Staaten angebaut. Gleichzeitig sank die Anzahl der Freilandversuche innerhalb eines Jahres auf europäischer Ebene um die Hälfte, in Deutschland noch stärker. 16 solcher Versuche laufen noch auf dem Bundesgebiet. Sie befinden sich auf einer Fläche von 80.000 Quadratmetern, 2007 waren es noch 700.000.