Nach einem Treffen mit Busfahrern des ÜWAG-Konzerns, hat Landratskandidat Jonathan Wulff (SPD) die Konzernleitung der ÜWAG scharf kritisiert. In einem Sozialstaat haben Unternehmen die Grundsätze betrieblicher Mitbestimmung zu achten, das gilt besonders für kommunale Unternehmen wie die ÜWAG, sagte Wulff. Hintergrund ist ein Streit der Konzernleitung mit dem Betriebsrat der ÜVG, einer Verkehrsgesellschaft der ÜWAG, mit bis vor kurzem 36 Busfahrern. Nach Darstellung der Busfahrer habe der Betriebsrat einer Fahrplanänderung nicht zustimmen wollen. Die Geschäftsführung habe daraufhin eine Betriebsversammlung einberufen, in der sie ankündigte, eine Betriebsvereinbarung über übertarifliche Leistungen zu kündigen. Die Geschäftsführung habe diesen Schritt mit der Ablehnung der Fahrplanänderung durch den Betriebsrat begründet.
In einem Aushang der Geschäftsleitung verweigerte diese jegliche Verhandlungen mit dem amtierenden Betriebsrat. Später sollten übertariflichen Leistungen bestehen bleiben, diese allerdings bis zum Jahr 2019 vollständig abgeschmolzen werden. Im Gegenzug sollten die Busfahrer einen neuen Arbeitsvertrag mit einer anderen Tochter der ÜWAG, der VGF, abschließen. Die VGF hat aus Sicht der ÜWAG offenbar den Vorteil, dass sie nicht tarifgebunden ist, was bei einem kommunalen Unternehmen an sich schon ein Unding ist, meint Wulff. Die bei einem Betriebsübergang eigentlich erforderliche Einbeziehung des Betriebsrats ist nach Darstellung der Busfahrer unterblieben. Mit Schreiben vom 7. Juli 2011 bot die VGF den Busfahrern den neuen Arbeitsvertrag an, machte aber klar, dass das Angebot nur bis zum 20. Juli aufrechterhalten bleibt. Busfahrer, die den Vertrag nicht unterschrieben haben, wären nach Informationen Wulffs zum persönlichen Gespräch geladen worden. Hierbei sei trotz des ausdrücklichen Wunsches betroffener Mitarbeiter Betriebsräten verweigert worden, am Gespräch teilzunehmen.
Eine derartige Verletzung von Grundsätzen betrieblicher Mitbestimmung dürfen wir nicht akzeptieren, schon gar nicht bei einem kommunalen Unternehmen!, kritisiert Landratskandidat Wulff, der daran erinnert, dass der Landkreis die Mehrheit der ÜWAG-Anteile hält. Es sei ein Unding, dass kommunale Unternehmen nicht im Arbeitgeberverband sind. Landrat Woide soll sich darüber im Klaren sein, dass ein monatliches Einkommen von 1.825 brutto nicht ausreicht, um eine Familie zu ernähren. Viele Busfahrer würden so zu Kunden des Amtes für Arbeit und Soziales. Die in Osthessen verbreitete Methode, Löhne weiter zu senken und die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern, müsse ein Ende haben. Ich möchte jedenfalls nicht von Busfahrern gefahren werden, die erschöpft sind, weil sie neben ihren ohnehin sehr langen Schichten noch nebenher arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen, meint Wulff abschließend.