Landratskandidat Jonathan Wulff (SPD) hat seine Kritik an der ÜWAG bekräftigt. Die demonstrative Freude der ÜWAG über die gestrige Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen die ÜWAG Verkehrsgesellschaft (ÜVG) kommt deutlich zu früh, meint Wulff. Das Arbeitsgericht habe in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass die Aufhebung lediglich wegen eines Verfahrensfehlers erfolge. Das Gericht hat aber deutlich gemacht, dass es eine erhebliche Verletzung betrieblicher Mitbestimmung sieht, so Wulff.
Zu den Pressmitteilungen der ÜWAG stellt Wulff fest, dass die von mir geschilderten Vorgänge in den wesentlichen Punkten nicht bestritten werden. In einer Pressemitteilung hatte Wulff die ÜWAG wegen einer Verletzung von Grundsätzen betrieblicher Mitbestimmung kritisiert.
Der Sozialdemokrat ärgert sich besonders darüber, dass Tochterunternehmen der ÜWAG wie die Verkehrsgesellschaft Fulda (VGF) und die ÜWAG Bus GmbH (ÜBG) nicht tarifgebunden sind. Unsere soziale Marktwirtschaft beruht auch auf Arbeitgebervertretungen, die sich an Tarifverhandlungen beteiligen, meint Wulff. Kommunale Arbeitgeber stünden besonders in der Pflicht, einer Tarifpartei beizutreten. Ich erwarte, dass der Landkreis Fulda seinen Einfluss als Mehrheitseigner geltend macht, sagt Wulff.
Der Landkreis könne zudem nicht untätig zusehen, wenn Busfahrer zu Sozialhilfeempfängern gemacht werden. Wenn wir zulassen, dass sich sogar kommunale Unternehmen derart verhalten, dürfen wir uns nicht wundern, dass das Lohnniveau im Landkreis Fulda zu den niedrigsten in Hessen gehört, so Wulff abschließend.