
Hobbyimker Heinz Bablok aus Bayern handelte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs richtig. Er hatte in seinem Honig Pollen von Genmais (MON810-Mais) entdeckt und daraufhin die Ernte vernichtet. Denn: Für Gen-Lebensmittel besteht eine Zulassungspflicht. Die Richter des höchsten europäischen Gerichts definierten Pollen als Zutat des Honigs. Die Zulassungspflicht ist unabhängig vom Anteil des genetisch veränderten Materials, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Europaabgeordnete und sozialdemokratische Verbraucherschutzexpertin Barbara WEILER sagte dazu: Ich bin sehr zufrieden, dass die Richter die
Gefahr von der Einbringung gentechnisch veränderter Organismen hier abgewendet haben.
Jetzt ist die Lebensmittelüberwachung beim Auffinden von Spuren gentechnischen Materials gefragt, betonte die EU-Parlamentarierin im Hinblick auf die Umsetzung des Urteils in den Supermarktregalen. Das Bundesverbraucherministerium
ist für die Einhaltung der Vorgaben zuständig.
In der Europäischen Union führt das Urteil zu Veränderungen für Landwirte, die gentechnisch manipuliertes Gut anbauen. Denn das Urteil gibt den Imkern nun eine Handhabe, gegen den entsprechenden Anbau auf Schadensersatz zu klagen. Barbara WEILER ist zuversichtlich: Auf Grund der nun verschärften Haftungsbedingungen für Landwirte werden sich noch weniger auf das Risiko einlassen, mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu arbeiten. Der Honig müsse ein reines Naturprodukt bleiben, ohne Spuren von genmanipulierten Organismen, so die SPD-Abgeordnete abschließend.
Für weitere Informationen: Barbara Weiler, Tel.: 0170-3404804